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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.12.2005 - 3 M 81/05   

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https://dejure.org/2005,18647
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.12.2005 - 3 M 81/05 (https://dejure.org/2005,18647)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.12.2005 - 3 M 81/05 (https://dejure.org/2005,18647)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. Dezember 2005 - 3 M 81/05 (https://dejure.org/2005,18647)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdebefugnis des Alleinerben eines vor Anhängigkeit des Rechtsstreits Verstorbenen, der in Unkenntnis seines Todes vom Verwaltungsgericht beigeladen wird; Kriterien für die Auslegung eines Beiladungsbeschlusses

  • Judicialis

    VwGO § 65 Abs. 2; ; VwGO § 146 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 65 Abs. 2; VwGO § 146 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 850
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.12.2005 - 3 M 81/05
    Dieser Rechtsschein löst aber keine Beschwer aus, die Voraussetzung der zulässigen Einlegung eines Rechtsmittels ist, weil die unwirksame Beiladung nicht die Wirkung hat, dass der unwirksam Beigeladene durch die Entscheidung in seinen Rechten berührt werden kann (vgl. zum Fall der unzulässigen Beiladung BVerwG, U. v. 16.09.1989 - 8 C 1.81 und 8 C 2.81, DVBl. 1982, 73 m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1984 - 5 S 2049/84

    Rechtsmittel bei unterlassener Beiladung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.12.2005 - 3 M 81/05
    Zu diesem Kreis der Beschwerdebefugten gehören nicht beigeladene Personen nicht, weil sie von der Entscheidung nicht betroffen werden; ihnen gegenüber entfaltet der Beschluss keine Wirkung (VGH Mannheim, B. v. 13.09.1984 - 5 S 2049/84, NVwZ 1986, 141; Meyer-Ladewig/Rudisile in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 146 Rn. 4 mit Fußnote 35; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage 2005, § 65 Rn. 81).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 S 2679/19

    Anordnung der Durchsuchung von Räumen in einem vereinsrechtlichen

    An einer solchen "Beeinträchtigung" fehlt es in Klageverfahren grundsätzlich, wenn ein Dritter, dessen Beiladung zu einem Verfahren in Betracht gekommen wäre, keinen Beiladungsantrag gestellt hat, weil er dann mangels Beiladungsantrag nicht formell beschwert und mangels Beteiligtenstellung und daher fehlender Bindungswirkung der Entscheidung (vgl. § 121 Nr. 1 VwGO) regelmäßig nicht materiell beschwert ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.07.2011, a.a.O., und v. 13.09.1984, a.a.O.; OVG MV, Beschl. v. 27.12.2005 - 3 M 81/05 - NVwZ-RR 2006, 850; s. auch BayVGH, Beschl. v. 20.11.2013 - 22 C 13.2123 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2011 - 10 S 1311/11

    Zur Beschwerdeberechtigung eines Dritten gegen einen die Beiladung ablehnenden

    Ist die Beiladung des Beschwerdeführers im verwaltungsgerichtlichen Verfahren hingegen unterblieben, gehört dieser Beschwerdeführer nicht zum Kreis der Verfahrensbeteiligten und erfüllt insoweit nicht die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 146 Abs. 1 VwGO (OVG MV, Beschl. v. 27.12.2005 - 3 M 81/05 -, NVwZ-RR 2006, 850, 851).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - L 9 SO 516/11

    Sozialhilfe

    Die Klägerin selbst hat infolge ihres Todes ihre Beteiligtenfähigkeit nach § 70 Nr. 1 SGG verloren (vgl. insoweit Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 27.12.2005 - 3 M 81/05 -, juris Rn. 9) und kann deshalb nicht selbst Beschwerdeführerin sein (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 18.01.2001 - 5 BS 272/00 -, juris Rn. 6; offensichtlich a.A., allerdings ohne Begründung, Sächsisches LSG, Beschl. v. 20.11.2009 - L 3 B 261/08 AS-PKH -, juris Rn. 14 f.; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschl. v. 17.02.2010 - L 9 B 28/09 SO PKH -, juris Rn. 2 f.).
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